Arbeitsmedizin
Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Jeder Betrieb ab dem ersten Beschäftigten braucht eine betriebsärztliche Betreuung. Wir stellen Ihnen einen festen Betriebsarzt zur Seite, ermitteln die vorgeschriebenen Einsatzzeiten und übernehmen die vollständige Dokumentation — damit Sie jederzeit nachweisfähig sind.
Grund- und anlassbezogene Betreuung
Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, in welchem Umfang eine betriebsärztliche Betreuung erforderlich ist. Wir ermitteln den Betreuungsumfang anhand Ihrer Branche und Beschäftigtenzahl, planen die Grundbetreuung und stehen bei besonderen Anlässen bereit.
- Ermittlung der Einsatzzeiten nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2
- Regelmäßige Betriebsbegehungen mit dem Betriebsarzt
- Anlassbezogene Beratung bei Umbauten, neuen Verfahren oder Auffälligkeiten
Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss
Ihr Betriebsarzt nimmt an den ASA-Sitzungen teil, bewertet Gefährdungsbeurteilungen aus medizinischer Sicht und arbeitet eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen — auf Wunsch beides aus unserem Haus.
Dokumentation und Berichtswesen
Alle Betreuungsleistungen werden revisionssicher dokumentiert. Sie erhalten Jahresberichte und Nachweise, die Sie der Berufsgenossenschaft und den Aufsichtsbehörden direkt vorlegen können.
So läuft die Zusammenarbeit
- 1Bedarfsanalyse: Branche, Mitarbeiterzahl, Gefährdungslage
- 2Betreuungsvertrag mit festen Einsatzzeiten
- 3Laufende Betreuung: Begehungen, Sprechstunden, ASA
- 4Jahresbericht und Nachweise für Behörden und BG
Häufige Fragen
Was gilt für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten?
Nach der DGUV Vorschrift 2 in der Fassung von 2024 gibt es für sie keine festen Einsatzzeiten. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung; dazu kommt die anlassbezogene Betreuung, etwa bei neuen Arbeitsverfahren. Die Gefährdungsbeurteilung wird nach maßgeblichen Änderungen wiederholt, spätestens nach der Frist, die der Unfallversicherungsträger festlegt.
Welche Fassung der DGUV Vorschrift 2 gilt für meinen Betrieb?
Die überarbeitete Fassung von 2024 setzen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen seit 2025 schrittweise in Kraft. Bis Ihr Unfallversicherungsträger das getan hat, gilt seine bisherige Fassung, in der die Grenze für die Regelbetreuung bei 10 statt 20 Beschäftigten liegt.
Erfährt der Arbeitgeber die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge?
Nein. Beschäftigte und Arbeitgeber erhalten eine Vorsorgebescheinigung: dass, wann und aus welchem Anlass ein Vorsorgetermin stattgefunden hat und wann die nächste Vorsorge angezeigt ist. Befunde und Ergebnis erfahren nur die Beschäftigten; es gilt die ärztliche Schweigepflicht (§ 6 ArbMedVV).
Darf die betriebsärztliche Betreuung digital stattfinden?
Teilweise. Nach der DGUV Vorschrift 2 in der Fassung von 2024 kann bis zu ein Drittel der Leistungen digital erbracht werden, sobald der Betrieb aus einer Erstbegehung bekannt ist. Der Unfallversicherungsträger kann mehr zulassen, höchstens die Hälfte.
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Wir ermitteln unverbindlich, welche Einsatzzeiten für Ihren Betrieb vorgeschrieben sind.
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