Projektmanagement

SiGe-Koordination nach Baustellenverordnung

Sobald auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, verlangt die Baustellenverordnung (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Wir übernehmen die SiGe-Koordination vollständig — von der Vorankündigung bis zur Unterlage für spätere Arbeiten.

Pflichten des Bauherrn nach BaustellV

Die BaustellV nimmt den Bauherrn in die Verantwortung: Er muss Koordinatoren bestellen, die Vorankündigung rechtzeitig an die zuständige Behörde übermitteln und einen SiGe-Plan erstellen lassen. Wir übernehmen diese Pflichten für Sie und halten alle Fristen ein.

  • Prüfung der Koordinationspflicht und Bestellung des SiGe-Koordinators
  • Vorankündigung an die zuständige Behörde
  • Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans

Koordination in Planungs- und Ausführungsphase

Bereits in der Planungsphase stimmen wir Gewerke, Bauabläufe und Schutzmaßnahmen aufeinander ab. In der Ausführungsphase koordinieren wir die Zusammenarbeit der Firmen auf der Baustelle, begehen regelmäßig und schreiben den SiGe-Plan fort.

Unterlage für spätere Arbeiten

Zum Projektabschluss erstellen wir die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk — damit Wartung, Instandhaltung und Umbauten auch Jahre später sicher geplant werden können.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 1Projektprüfung: Koordinationspflicht und Umfang klären
  2. 2Vorankündigung an die Behörde
  3. 3SiGe-Plan erstellen und fortschreiben
  4. 4Koordination und Begehungen in der Ausführungsphase
  5. 5Unterlage für spätere Arbeiten übergeben

Häufige Fragen

Gilt die Baustellenverordnung auch für private Bauherren?

Ja. Auch der Bau eines Einfamilienhauses ist ein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV. Arbeiten dort Beschäftigte mehrerer Firmen, muss der Bauherr einen Koordinator bestellen; ob zusätzlich eine Vorankündigung nötig ist, hängt vom Umfang ab, etwa von der Grenze von 500 Personentagen.

Kann der Bauherr die Koordination selbst übernehmen?

Ja. Der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen, wenn er dafür geeignet ist. Mit der Bestellung eines Koordinators gibt der Bauherr seine Verantwortung nicht ab (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Bis wann muss der SiGe-Plan vorliegen?

Vor Einrichtung der Baustelle. Er ist erforderlich, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und entweder eine Vorankündigung nötig ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden. Während der Ausführung passt der Koordinator den Plan an.

SiGeKo bestellen

Wir prüfen unverbindlich, ob Ihre Baustelle koordinationspflichtig ist, und übernehmen die SiGe-Koordination.

Projekt anfragen

Weitere Leistungen: Projektmanagement

ProvenExpert: 100 Prozent Empfehlungen